Geländefreigabe und Herausgabe
Nach Abriss der Gebäude einer kerntechnischen Anlage müssen auf dem Weg zur „grünen Wiese“ noch das ehemalige Kontrollbereichsgelände (Geländefreigabe) und der restliche Überwachungsbereich (Herausgabe) aus der atomrechtlichen Genehmigung entlassen werden.
Unsere Leistungen:
- Erstellung von Ausführungsanweisungen
- Probenahmepläne und Probenauswertung
- Konzepterstellung
- Kalibrierung der Messtechnik
Wir koordinieren weiterhin die Arbeitsabläufe und Prozesse in den Bereichen Beprobung, Freimessung, Dokumentation und übernehmen die technischen Abstimmungen wie die Weitergabe und Erläuterung von Randbedingungen aus dem Freigabeverfahren für Arbeitspakete anderer Fachbereiche und führen Abstimmungsgespräche mit Sachverständigen und Behörde.